1. Die Maßnahmen der Elektrotherapie (ET) wenden galvanische, nieder- und mittelfrequente
Stromformen an zur Schmerzlinderung, Durchblutungsförderung, Tonisierung und Detonisierung der Muskulatur. Besondere Stromformen haben entzündungshemmende und resorptionsfördernde Wirkung und vermögen darüber hinaus Muskeln zu kräftigen und gezielt zur
Kontraktion zu bringen.
2. Die Maßnahmen der Elektrotherapie umfassen die nachstehend beschriebenen Maßnahmen:
Quelle: Heilmittel-Richtlinie
Fassung vom: 20.01.2011 / 19.05.2011 BAnz. Nr. 96 (S. 2247) vom 30.06.2011
Letzte Änderung: 15.10.2020 / 03.12.2020 BAnz AT 17.12.2020 B7
In Kraft getreten am: 01.01.2021
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